Frist für Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen
wird bis zum 31. März 2021 verlängert
Der Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes beschlossen, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für die Ge-währung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
„Dieses erfolgreiche Programm hilft Familien mit geringen Einkommen und stärkt die Eigentumsbildung. Die Fortsetzung des Baukindergeldes verschafft den Behörden Erleichterung bei der Abwicklung und gibt den antragstellenden Familien Planungssicherheit“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Ulrich Lange. „Auch unsere Region profitiert von einer Verlängerung des Baukindergeldes“, so Lange.
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 wurden:
im Landkreis Aichach-Friedberg 165 Förderkredite mit einem Zusagevolumen von 3,4 Millionen Euro bewilligt
im Landkreis Dillingen 147 Förderkredite mit einem Zusagevolumen von 3,1 Millionen Euro bewilligt
im Landkreis Donau-Ries 178 Förderkredite mit einem Zusagevolumen von 3,6 Millionen Euro bewilligt
Hintergrund für die Verlängerung des Förderzeitraums ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Coronapandemie können diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vor-gesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten.
Mit dem Haushaltsgesetz werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Im kommenden Jahr sind dadurch knapp 900 Millionen Euro für das Baukindergeld vorgesehen. Bis ins Jahr 2024 steigen diese Mittel auf jährlich 970 Millionen Euro an.
Mit dem Baukindergeld können Familien zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.
Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen muss. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Weitere Informationen sind erhältlich unter www.bmi.bund.de und www.kfw.de/baukindergeld.
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