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Stiftungskrankenhaus erhält Bundeszuschuss

Aktualisiert: 17. Okt.

Bereits im fünften Auszahlungsjahr werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einen finanziellen Zuschlag beziehen, um hier die stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Zu den bundesweit 121 geförderten Krankenhäusern gehört auch das Nördlinger Stiftungskrankenhaus. In ganz Schwaben werden lediglich zwei Kliniken gefördert.  Der sogenannte Sicherstellungszuschlag beträgt in 2025 wieder 400.000 Euro.

 

Bundestagsabgeordneter Ulrich Lange: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen war, das Stiftungskrankenhaus in die Förderung kleiner ländlicher Krankenhäuser aufzunehmen. Gerade in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine wohnortnahe stationäre Versorgung vor Ort. Der jährliche Zuschuss von 400.000 Euro für das Nördlinger „Stift“ ist eine unbürokratische und konkrete Hilfe für uns in unserer ländlichen Region, die sich bewährt hat. In 2025 wird das Krankenhaus insgesamt 2,0 Millionen Euro über fünf Jahre aus diesem Fördertopf erhalten haben.“

 

Insgesamt werden 60,2 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung gezahlt. Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen bedarfsnotwendige Fachabteilungen.

 

Hintergrund für den Sicherstellungszuschlag für ländliche Krankenhäuser ist das von der CDU/CSU-geführten Vorgänger-Bundesregierung im Jahr 2019 auf den Weg gebrachte Pflegepersonalstärkungsgesetz. In diesem Zusammenhang wurde das Stiftungskrankenhaus Nördlingen als versorgungsnotwenig bewertet.

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